Umbau Gasleitung
Ihr Lieben,
da nach meinem langwierigen Einbau der Solaranlage das Projekt weitestgehend abgeschlossen ist, will ich vor dem Sommerbeginn eigentlich noch die Gasanlage umbauen. Da Tüv und Gasprüfung im April wieder drann sind, würde sich das anbieten.
Aktuell habe ich nur eine Gasleitung mit einem Absperrhahn für die Truma Standheizung im unteren rechten Küchenbereich.
hat sich jemand da schon ein Gaskochfeld zusätzlich mal eingebaut und kann berichten?
Mein Plan ist ein T-Stück einzusetzen und dann 2 neue Absperrhähne zu verbauen, damit ich beides getrennt abstellen kann.
Mir stellen sich nur folgende Fragen:
- Kann ich die Anlage auf 50mbar lassen oder muss ich das abändern?
- ist das rechtlich in Ordnung, wenn ich die Gasanlage abändere und bei der Prüfung alles dicht ist?
- muss eine starre Leitung bis zum Gaskochfeld liegen oder darf man 80cm flexible Leitung haben?
Danke im voraus!
#2
Hallo,
soweit mir bekannt ist, darf ein aktueller Schlauch noch verbaut sein. Dafür haben die doch diese Herstellungsschilder dran. War da nicht was mit höchstens 30 mbar? Es gibt doch bei div. Anbietern diese Verteiler für Gas. Da sind doch von 2-6 Hähne bereits dran. Was nun genau für ein Druck benötigt wird, hängt von den Verbrauchern ab. Es gibt ja 30-und 50 mbar-Geräte. Ich würde mich somit nach den verbauten geräten richten.
boerdewicht
Die Geräte und dazu passend der Druckminderer. Mischen darf man nicht. Die neuen Geräte sind wohl alle auf 30mbar. Es gibt aber noch Geräte für 50mbar. Bei meinem Wohni ist in der einen Leitung auch ein T-Stück. Dann noch 2 Absperrhähne. Ob die starre Leitung bis zum Kocher geht, kann ich nicht genau sagen. Ich denke schon. Ich kann ja mal nachsehen.
Meine Oase hat nur 50mbar Geräte. Die Gasprüfung ist seit 2020 ausgesetzt bzw. interessierte den TÜV Prüfer nicht mehr.
(Ich habe zu meiner Sicherheit trotzdem eine gemacht )
Wie das aktuell ist müsstest du erfragen. Ich würde keine flexiblen Leitungen im Wohnwagen verlegen, einzig im Gasflaschenkasten.
Achte darauf, dass der Gasdruckregler korrekt ist.
Hinweise bei Fritz Berger
Okay gut zu wissen, dass man nicht mischen darf. Hab aber gesehen, dass das Gaskochfeld glücklicherweise auch 50mbar kann. Die entscheidende Frage ist nun, ob der Bestandsschutz noch gilt, wenn ich die Gasleitung erneuere oder ob dann eine Umrüstpflicht in Kraft tritt. Das würde ich gerne vermeiden, da die alte Trumaheizung ja mit 50mbar läuft.
Folgende Antwort habe ich hier bei mir in Berlin erhalten. Es ging um Gas und Tüvprüfung. Tüv ist bei mir im April diesen Jahres fällig.
"wir sind leider ausgebucht bis Ende Juni. Für den TÜV würde das dann schwierig werden. Den kannst aber auch direkt in einer Prüfstelle machen lassen.
Der Umbau der Gasanlage wäre machbar.
Kochertechnisch müsstest du dann einen gebrauchten heraussuchen der da passt. Neue Kocher müssen dann 30 mbar haben. Mit gebraucht kann man auf Bestandsschutz gehen ohne die Löwen zu wecken. 😉
Grüße "
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