ab diesem Jahr Juni ist ja die Gas-Prüfung wieder Pflicht. Dabei ist sie jedoch unabhängig von der HU des Wohnwagens selber. Mich interessiert in diesem Zusammenhang vor allem, wer hat noch den originalen Kocher aus DDR-Zeiten in Benutzung? Ich konnte nirgends genauer Angaben finden, wie in diesem Fall verfahren wird. Hat jemand dazu eigene Angaben ? Also bitte nicht irgend etwas ala da hat einer was gehört.